Mutter/Vater-Kind-Kuren

Was ist eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme ist eine medizinische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert wird und 3 Wochen dauert.

Unterschieden wird zwischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Vorsorgemaßnahmen steht die Beeinflussung von so genannten Risikofaktoren im Vordergrund, bei Rehabilitationsmaßnahmen das Zurechtkommen und Verbessern der Folgen eines bereits eingetretenen gesundheitlichen Schadens.

Bei der Maßnahme steht die Mutter/der Vater im Vordergrund.

Kinder können bis 12 Jahre (in Ausnahmefällen bis 14 Jahre) die Mutter/den Vater zur Maßnahme begleiten. Liegen bei einem Kind Erkrankungen wie z.B. Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen, Krankheiten der Haut, der Atemwege oder des Bewegungsapparates vor, kann die Behandlung des Kindes in Absprache mit dem Kinderarzt im Rahmen einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme mit beantragt werden.

 

Welche Faktoren sind Voraussetzungen für einen Kur-Antrag

Durch die Krankenkasse wird der Bedarf einer stationären Maßnahme unter Berücksichtigung dreier Bereiche geprüft:

  • mütter-/väterspezifischen Belastungen, wie z.B. Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf, alleinerziehend, Erziehungsschwierigkeiten, verhaltensauffällige oder chronisch kranke Kinder.

  • Lebensumstände (Kontextfaktoren), wie z.B. Partner-/Eheprobleme, Trennung vom Partner, Tod des Partners bzw. naher Angehöriger, ständiger Zeitdruck, finanzielle Sorgen, Pflege Angehöriger, chronische Krankheiten/Suchtproblematik von Angehörigen, soziale Isolation

  • Gesundheitszustand: mehrere psychosomatische Erkrankungen oder Erschöpfungszustände, körperliche und seelische Störungen im frühen Befundstadium, die aus einer Überforderung in der Mutter-/Vaterrolle resultieren, wie z.B. Kopfschmerzen, Magen-Darmstörungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Angstzustände, Schlafstörungen, leichte bis mittlere Depressionen

 

Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur wird nicht gewährt, wenn ...

... nicht die mutter/vaterspezifischen Belastungen im Vordergrund stehen, sondern:

  • wenn die Arbeitsfähigkeit gefährdet ist, ist die Rentenversicherung als Träger zuständig. In diesem Fall muss ein Antrag auf medizinische Rehabilitation gestellt werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
  • wenn das Kind im Vordergrund steht, können Sie einen Antrag auf Kinder-und Jugendreha stellen. Kostenträger kann die Rentenversicherung oder die Krankenkasse sein. Weitere Informationen zur Antragstellung und Zuständigkeit erhalten Sie bei den Servicestellen der Versicherungsträger.

Der AWO Kreisverband berät Sie bei der Beantragung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren. Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung direkt an unsere Geschäftsstelle.

Bitte beachten: Aufgrund der starken Nachfrage führen wir nur Beratungen für Personen mit dem Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau durch. Gemäß Beschluss des Kreisvorstandes vom 31. Januar 2020 ist für eine Beratung ein Kostenbeitrag in Höhe von 20,00 Euro zu entrichten.

(Fotos: Stefan Bücker/pixelio.de; Sigrid Rossmann/pixelio.de)

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